Habe auch schon sowas gesehen wie „Vfg. Bl. 42 d.A.“.
Finde ich auch schön!
Da müsste ja theoretisch Akteneinsicht genommen werden um zu überprüfen, was auf Bl. 42 der Akte steht.
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Von: Susi
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Habe auch schon sowas gesehen wie „Vfg. Bl. 42 d.A.“.
Finde ich auch schön!
Da müsste ja theoretisch Akteneinsicht genommen werden um zu überprüfen, was auf Bl. 42 der Akte steht.